Arbeitsmedizin
Die betriebsärztliche Betreuung bedeutet mehr als ein Unternehmen nur unter untersuchungsmedizinischen Kriterien zu sehen, sondern das komplette Angebot einer modernen arbeitsmedizinischen Betreuung entsprechend den Bedürfnissen und Erfordernissen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Dazu gehört auch eine umfangreiche Beratung im Bereich des Gesundheitsmanagments.
Ich sehe die Arbeitsmedizin als eine Brücke zwischen Qualitätsmanagment und Personalentwicklung, so dass eine gute arbeitsmedizinsche Betreuung ein wesentliches Merkmal für die Qualität eines Betriebes darstellen kann.
Aufgaben der Betriebsärzte
Übersichtliste aller gängigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Aufgaben des Betriebsmedizines sind vielfältig. Die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach längerandauerndem krankheitsbedingtem Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen Fürsorge am Arbeitsplatz.
Betriebsärzte unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung Ihres betrieblichen Arbeistschutzes- und Gesundheitsmanagments, indem sie die Bedingungen von Gesundheit analysieren und Faktoren, die Gesundheit schützen und fördern, in den Mittelpunkt stellen.
Die gesetzlichen Grundlagen hierzu sind:
• Die arbeistmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) vom 18.12.2008
• Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1966, zuletzt geändert am 5.2.2009
• Die GGUV Vorschrift 2 seit 1.1.2011
• Die Gefahrstoffverordnung
• Die Biostoffverordnung
• Die Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
• Die Arbeitsstättenverordnung
• Die Lastenhandhabungsverordnung
• Die Bildschirmarbeitsverordnung
• Die Lärm- und Vibrationsschutzverordnung
• Die Mutterschutzrichtlinienverordnung
• Das Jugendarbeitsschutzgestz
• Betriebssicherheitsverordnung
Die arbeitsmedizinische Vorsorge mit Pflicht- und Angebotsuntersuchungen ist überwiegend in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Pflicht-, Angebotsuntersuchungen sowie betriebsspezifische Eignungsuntersuchungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Gefährdungsbeurteilung.
• G 1.1 Mineralischer Staub: Quarzhaltiger Staub
1.2 Mineralischer Staub: Asbestfaserhaltiger Staub
• G 5 Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat
Zusammenfassung des arbeitsmedizinischen Leistungsspektrums
• Betreuung und Beratung von Betrieben
• Medizinische Vorbereitung auf berufliche Arbeitseinsätze
• Tropentauglichkeitsuntersuchungen
• Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen
Grundsätzen
• Einstellungsuntersuchungen
• Jugenarbeitsschutzuntersuchungen
• Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordung